Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 21.06.2005

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 21.10.2005 - 22 U 8/05 RhSch   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,9658
OLG Karlsruhe, 21.10.2005 - 22 U 8/05 RhSch (https://dejure.org/2005,9658)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.10.2005 - 22 U 8/05 RhSch (https://dejure.org/2005,9658)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Oktober 2005 - 22 U 8/05 RhSch (https://dejure.org/2005,9658)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Schadensersatz: Haftung nach einer Schiffskollision; unter Vorbehalt aufgenommene kontradiktorische Schadenstaxe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsatz der freien Beweiswürdigung ; Nach Schifffahrtsbrauch Feststellung der Schadensfolgen durch Experten; Schadensfeststellungsverträge in Form von kontradiktorischen Schadenstaxen; Bindungswirkung einer unter Vorbehalt aufgenommenen kontradiktorischen Schadenstaxe ...

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; RheinSchPVO § 1.04; ; RheinSchPVO § 6.03 Nr. 3; ; RheinSchPVO § 6.04 Nr. 5; ; BinSchG § 92b

  • Institut für Transport- und Verkehrsrecht
  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 2; RheinSchPV § 1.04; RheinSchPV § 6.03 Nr. 3; RheinSchPV § 6.04 Nr. 5; BinnSchG §
    Kollision durch Verstoß gegen das Kursänderungsverbot bei unmittelbar bevorstehenden Begegnungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensregulierung eines Schiffsunfalls - Bindung an Festellungen in kontradiktorischer Schadenstaxe?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 1239
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 06.07.1993 - U 8/92

    Kontradiktorische Schadenstaxe; Wiederherstellungkosten des Schiffs; Beschädigtes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.10.2005 - 22 U 8/05
    Durch eine kontradiktorische Schadenstaxe werden die zur Wiederherstellung des Schiffes erforderlichen Kosten mit für den nachfolgenden Schadensersatzprozess bindender Wirkung festgelegt (OLG - SOG - Karlsruhe VersR 1994, 1211).
  • OLG Karlsruhe, 02.03.1993 - U 11/92

    Kontradiktorische Schadenstaxe; Verklarungsverfahren;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.10.2005 - 22 U 8/05
    Wegen der Kosten des Verklarungsverfahrens wird auf die in NZV 1993, 441 veröffentlichte Entscheidung des Senats (vgl. dazu auch auf Wussow, Unfallhaftpflichtrecht, 15. Aufl. Kap. 67 TZ 12 m.w.N.) hingewiesen.
  • OLG Düsseldorf, 15.06.2004 - 23 U 3/04

    Bewilligung der Auszahlung von hinterlegten Geldbeträgen an den Gläubiger von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.10.2005 - 22 U 8/05
    Sowohl das Gebot, Kursweisungen des Bergfahrers zu befolgen, als auch das Kursänderungsverbot bei unmittelbar bevorstehenden Begegnungen zählen zu den Grundregeln des Binnenschifffahrtsverkehrsrechts (vgl. BGH VersR 1967, 451; OLG - RSOG - Karlsruhe, Urt. v. 21.12.1999 - 23 U 3/04 RhSch -).
  • BGH, 21.01.1965 - II ZR 49/63

    Kollision mehrerer Schiffe auf dem Rhein - Regulierung des Schadens auf der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.10.2005 - 22 U 8/05
    Durch diese Taxierung wird die Einwendung des Schädigers nicht ausgeschlossen, es sei überhaupt kein Schaden entstanden oder der Schaden sei aus Rechtsgründen anders zu ermitteln (BGH MDR 1965, 456).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.06.2005 - 22 U 8/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,18034
OLG Köln, 21.06.2005 - 22 U 8/05 (https://dejure.org/2005,18034)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.06.2005 - 22 U 8/05 (https://dejure.org/2005,18034)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Juni 2005 - 22 U 8/05 (https://dejure.org/2005,18034)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung von Nachforderungsansprüchen aus Betriebskostenabrechnungen; Abschluss eines Mietvertrages für gewerbliche Räume zum Betrieb einer Münzhandlung; Schätzung der Kosten für eine Hausreinigung und einen Hausmeister Service mangels Nachweis der Kosten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Braunschweig, 27.11.1998 - 5 U 85/98

    Zahlung von Betriebskosten beim Mietvertrag; Inhalt einer Nebenkostenabrechnung;

    Auszug aus OLG Köln, 21.06.2005 - 22 U 8/05
    Die Verwendung unterschiedlicher Umlageschlüssel ist zwar bei gemischt genutzten Objekten anerkannt (OLG Braunschweig, WuM 1999, 173; Schmidt-Futterer, a.a.O., Rn. 356); jedoch handelt es sich hier nicht um ein unterschiedlich genutztes Objekt, sondern um ein ausschließlich gewerblich genutztes.
  • OLG Düsseldorf, 28.04.1999 - 11 U 69/98

    Fälligkeit der Betriebskostenumlage der Nutzer einer Golfanlage; Zulässigkeit von

    Auszug aus OLG Köln, 21.06.2005 - 22 U 8/05
    Die von der Klägerin erstellten Abrechnungen entsprechen den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Abrechnung in gewerblichen Mietverhältnissen nach Maßgabe der §§ 242, 259 BGB (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2000, 279; Palandt-Weidenkaff, 63. Aufl., § 535 BGB, Rn. 93).
  • BGH, 09.07.2014 - VIII ZR 376/13

    Zur rechtlichen Beurteilung eines Mischmietverhältnisses

    Dabei können nicht nur der Inhalt der darin enthaltenen Regelungen (KG, ZMR 2010, 956, 957; OLG München, OLGR München 2003, 82; ZMR 2007, 119, 120; OLG Celle, aaO; LG Hamburg, WuM 1988, 406; LG Berlin, aaO) oder - unter Umständen - die Bezeichnung des Mietverhältnisses in der Überschrift Bedeutung gewinnen (vgl. KG, aaO; OLG München, ZMR 1995, 295, 296; OLG Düsseldorf, NZM 2002, 739, 740; OLG Karlsruhe, WuM 2012, 666, 668 und OLG Köln, Urteil vom 21. Juni 2005 - 22 U 8/05, juris Rn. 9 einerseits und OLG Stuttgart, aaO; OLG München, ZMR 2010, 962 andererseits), sondern auch der Aufbau der vertraglichen Regelungen (Wohnraumnutzung oder Gewerberaumnutzung als Zusatz oder Anhang zu den übrigen Vertragsregelungen [vgl. OLG Köln, ZMR 2001, 963; OLG Saarbrücken, Urteil vom 21. Juni 2012 - 8 U 451/11, juris Rn. 23, insoweit in MDR 2012, 1335 nicht abgedruckt; MünchKommBGB/Häublein, aaO]).
  • OLG Köln, 24.06.2008 - 22 U 131/07

    Umlegbarkeit der Betriebskosten, wenn Nutzung verboten?

    Denkbar mag es auch sein, daß Kosten der Verwaltung in Höhe von (früher 4, 5 % - Bl. 52 d.A.- und jetzt) 5,5 % der Gesamtmieten nicht unüblich sind und die Umlegungsregelung nicht allein aus diesem Grunde als überraschend angesehen werden muß (so der Senat im Urteil vom 21.06.2005 - 22 U 8/05 -, dort S. 6).
  • AG Köln, 06.01.2022 - 205 C 215/21

    Keine Verwertungskündigung nach Abschluss eines Kaufvertrags mehr möglich

    Ob die Parteien in der Vertragsurkunde das Vertragsverhältnis als Wohn- oder Geschäftsraummietverhältnis bezeichnet haben, ist aber nur in eingeschränktem Maße berücksichtigungsfähig (BGH NZM 2014, 626; OLG Köln, BeckRS 2008, 20283).
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